Bestimmte Gegenstände sind in der Anlage untersagt. Das gilt insbesondere für die folgenden Objekte:
- Kühlgeräte
- Tabak, Lebensmittel, Alkohol etc.
- Gegenstände zur Geräuschproduktion, Pfeifen, Drucklufthörner, Musikinstrumente, Trommelstecken, Cowbells etc.
- Glasflaschen, Metalldosen etc.
- Professionelles Kamera-Equipment, Video-Kameras, Stative etc.
- Tiere (mit Ausnahme genehmigter Diensthunde etc.)
- Waffen, Sprengstoff, Pfefferspray, Tränengas etc.
- Feuerwerk, Steinschleudern, Rauchbomben, Laser-Pointer etc.
- Große Taschen, große Rucksäcke, Koffer, Brieftaschen, Strandtaschen etc. (keine Behälter mit mehr als 30 x 30 x 40 cm)
- Wasserpistolen, Spielzeugpistolen, Waffen-Nachbauten, Spritzflaschen, Seifenblasen etc.
- Strandbälle, Frisbee-Scheiben, Ballons, Besen, Skateboards, Inliner, Rollschuhe etc.
- Flaggen/Schilder mit einer Größe von über 90 x 120 cm
- Sticks (einschließlich Selfie-Sticks), Stöcke, Stäbe etc.
- Konfetti oder Papierschlangen
- Schirme
Gäste, die eines der oben genannten Objekte mitführen, werden gebeten, das Objekt vom Gelände zu entfernen oder zu entsorgen. Das Mitführen eines der oben genannten Objekte kann dazu führen, dass dieses konfisziert oder der Gast des Geländes verwiesen wird. Gäste, die Feuerwerk oder explosives Equipment mit sich führen, werden des Geländes verwiesen. Gästen, die der Anweisung nicht Folge leisten, kann der Zugang verwehrt werden. Sie können von der Anlage entfernt oder verhaftet werden.